Örtliche Bauaufsicht

Die Örtliche Bauaufsicht umfasst folgende Leistungen:

-  Überwachen der Ausführung des Werkes auf Übereinstimmung mit den Baubewilligungen, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen nach den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften,

-  Koordinieren der an der Überwachung fachlich Beteiligten,

-  Überwachen des Zeitplanes,

-  Prüfen der Bautagesberichte,

-  gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmern.

-  Abnahme der Leistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Überwachung fachlich Beteiligter,

-  Feststellung von Mängeln,

-  Rechungsprüfungen,

-  Kostenzusammenstellung,

-  Antrag auf be­hördliche Abnahme und Teilnahme daran,

-  Übergabe des Werkes,

-  Zusammen­stellen und Übergeben der erforderlichen Unterlagen,

-  Auflisten der Gewähr­leistungsfristen.

- Feststellung und Dokumentation von Mängel

 

Getrennt zu beauftragen:

- Koordination und Vertragskonforme Abwicklung einer allfälligen Mängelbehebung

- Organisation und Dokumentation der Abnahme von Mängelbehebungen

- Organisation und Dokumentation einer Schlußbegehung (vor Ablauf der Gewährleistungsfrist)