Die Örtliche Bauaufsicht umfasst folgende Leistungen:
- Überwachen der Ausführung des Werkes auf Übereinstimmung mit den Baubewilligungen, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen nach den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften,
- Koordinieren der an der Überwachung fachlich Beteiligten,
- Überwachen des Zeitplanes,
- Prüfen der Bautagesberichte,
- gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmern.
- Abnahme der Leistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Überwachung fachlich Beteiligter,
- Feststellung von Mängeln,
- Rechungsprüfungen,
- Kostenzusammenstellung,
- Antrag auf behördliche Abnahme und Teilnahme daran,
- Übergabe des Werkes,
- Zusammenstellen und Übergeben der erforderlichen Unterlagen,
- Auflisten der Gewährleistungsfristen.
- Feststellung und Dokumentation von Mängel
Getrennt zu beauftragen:
- Koordination und Vertragskonforme Abwicklung einer allfälligen Mängelbehebung
- Organisation und Dokumentation der Abnahme von Mängelbehebungen
- Organisation und Dokumentation einer Schlußbegehung (vor Ablauf der Gewährleistungsfrist)